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verzinkter Betonstahl

verzinkter Betonstahl

Um eine höhere Korrosionsbeständigkeit des normalen Betonstahl oder Betonstahlmatten zu schaffen, können diese Produkte feuerverzinkt werden. Aufgrund der Einschränkungen der bauaufsichtlichen Zulassungsstelle, ist es derzeit nur möglich, Betonstahl-Stangenmateril und unbearbeitete Betonstahlmatten zu verzinken. Angearbeitetes Material, wie gebogener Betonstahl oder gebogene Matten dürfen nicht verzinkt werden. Eine Ausnahme gibt es hier über Einzelzulassungsverfahren, welche bei immer gleichen Bauteilen erwirkt werden können. Material, welches verzinkt werden kann: Betonstahl in Stäben B500 A/B, in geraden Stangen, bis 6.000 mm Länge Betonstahl-Matten B500 A/B, als planebene Lager- oder Listenmatten Anwendungsbeispiele: Bauwerke in Salzwassernähe (da korrosionsgeschützt)
Aktenvernichtung

Aktenvernichtung

Wir vernichten Ihre Datenträger nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und BDSG. Die Vernichtung erfolgt in der Sicherheitsstufe 5. Folgende Datenträger werden angenommen: Datenträger in Papierform, CD´s und DVD´s, Disketten, USB - Sticks, Chipkarten, Speicherkarten und Festplatten. Diese werden fachgerecht entsorgt.
Fräsen konventionell

Fräsen konventionell

Frästeile konventionell (bis 800mmx300mmx300mm) ab Losgröße 1 Stk. Bearbeitung aller gängigen Materialen möglich. Ebenfalls Bearbeitung von Schweißbaugruppen oder Drehteilen.